MIT-Positionen zur Anpassung der Verschuldensobergrenze der Stadt Bocholt

Datum des Artikels 02.11.2018

Vom Rat der Stadt Bocholt wurde im Jahre 2009 für die Verschuldung der Stadt eine  Obergrenze von 148 Mio €  in der Hauptsatzung bindend festgelegt. Eine Anpassung dieses Schuldendeckels entsprechend der Entwicklung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt erfolgte aber bisher nicht. Eine erheblicher Investitionsstau ist die Folge. Der Vorstand der MIT Bocholt/Rhede hat daher  zur  Anpassung der Schuldenobergrenze folge Positionen beschlossen und  in die CDU eingebracht: